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Feuerungskontrolle

Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten.

Ab 1.1.2010 müssen Holzfeuerungen gemäss Luftreinhalteverordnung kontrolliert werden.
Weitere Infos finden Sie unter: http://awel.zh.ch

fk_luft

fk_baeretswilSeit 1984 sind wir für die amtliche Feuerungskontrolle in der Gemeinde Bäretswil zuständig.

 

fk_fischenthalSeit 1996 sind wir für die amtliche Feuerungskontrolle in der Gemeinde Fischenthal zuständig.

 

fk_seegraebenSeit 1998 sind wir für die amtliche Feuerungskontrolle in der Gemeinde Seegräben zuständig.