Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten.
Ab 1.1.2010 müssen Holzfeuerungen gemäss Luftreinhalteverordnung kontrolliert werden.
Weitere Infos finden Sie unter: http://awel.zh.ch
Seit 1984 sind wir für die amtliche Feuerungskontrolle in der Gemeinde Bäretswil zuständig.
Seit 1996 sind wir für die amtliche Feuerungskontrolle in der Gemeinde Fischenthal zuständig.
Seit 1998 sind wir für die amtliche Feuerungskontrolle in der Gemeinde Seegräben zuständig.